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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.09.01)

Herausgeber der Suchmaschine Axxus ist die Firma CONTACT PROMOTION.

1. Werbeauftrag
1.1 Ein erteilter Werbeauftrag im Sinne unserer nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Werbemittel bzw. Werbemaßnahmen für Waren oder Leistungen im Internet zum Zwecke der Verbreitung als Informationsdienstleistung.
1.2 Gemeinschaftliche Werbung von mehreren Werbungstreibenden oder Interessenten innerhalb eines Werbeauftrittes bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.
1.3 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGB, die Preisliste und Werbeformen. Nebenabreden, auch durch Dritte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Werbemittel &Werbemaßnahmen
2.1 Ein Werbemittel kann als Grafik, Bild und/oder Text bestehen und sowohl auch animiert sein.
2.2 Die Werbemittel erhalten durch einen Link eine Verbindung zu den genannten Daten des Auftraggebers.
2.3 Weitere Werbemaßnahmen können sein. z.B. strategische Maßnahmen wie Listing, Ranking, Kommunikationsdaten usw.

3. Vertragsabschluß
3.1 Der Vertrag kommt gegenwärtig durch mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung zustande. Nach Erteilung des Auftrages erfolgt die schriftliche Bestätigung des Auftrages per Brief oder Fax . Das Widerrufsrecht beträgt bei natürlichen Personen 14 Werktage, Firmen und Kaufmännische Entscheider haben nach Auftragsbestätigung kein Widerrufsrecht.
3.2 Soweit Auftragserteilungen durch Werbeagenturen erfolgen, haftet die Werbeagentur als Auftraggeber. Wenn ein Werbungstreibender die Werbeagentur namentlich benennt und die Agentur in seinem Sinne handelt, haftet der Werbungstreibende als Auftraggeber.
3.3 Ein Werbeauftrag kann von Seiten des Auftragnehmers ohne Begründung abgelehnt werden.
3.4 Beim Zustandekommen eines Werbeauftrages ist der Ausschluss von Mitbewerbern nicht möglich.

4. Datenanlieferung
4.1 Bei nicht fristgemäßer oder ordnungsgemäßer Anlieferung des Werbemittels/ Daten durch den Auftraggeber, wird keine Gewähr für die vereinbarte Leistung zur Verbreitung derselben übernommen.. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Werbemittel vollständig und einwandfrei rechtzeitig, mindestens aber 3 Tage vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
4.2 Die Aufbewahrungsfrist für Werbemittel endet nach 3 Monaten.

5. Rücktritt / Nachlaßerstattung
5.1 Der Werbungstreibende/ Auftraggeber kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn a. die vereinbarten Leistungen nicht/ oder verspätet erbracht wurden bzw. b. eine neue Vereinbarung die alte Vereinbarung ersetzt.
5.2 Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses seinen Anspruch geltend macht. Darüber hinaus hat der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht zu beachten und jederzeit schriftlich den Vertragspartner über Mängel zu informieren
5.3 Eine Rückerstattung wird nur auf den betroffenen Teil gewährt, der tatsächlich erhebliche Mängel aufgewiesen hatte.

6. Nichtaufnahme
6.1 Wenn erst nach Abschluss eines Vertrages erkennbar wird, dass die Themen moralischen und ethischen Grundsätzen widersprechen z.B. Verhetzung, Kinderpornografie u.ä., wird der Werbevertrag fristlos und zu den Kosten des Auftraggebers abgelehnt.
6.2 Wenn gelieferte Werbemittel der technischen Form halber nicht einsetzbar sind.

7.Rechtegewährleistung
7.1 Der Auftraggeber versichert und gewährleistet, dass er alle erforderlichen Rechte des zur Schaltung vorgesehenen Werbemittels besitzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere bei Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen.
7.2 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer allen erforderlichen Nutzungs- und Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere die zur Verbreitung, Übertragung, Sendung und Vervielfältigung im Internet berechtigen.

8. Gewährleistungen des Auftragnehmers
8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem üblichem Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach gegenwärtigem Stand der Technik unmöglich ist, ein von Fehlern freies Programm zu erstellen.
8.2 Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch a. die Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoftware und/oder Hardware ( z.B. Browser), b. durch Störung der Kommunikationsnetze oder durch Rechnerausfall, c. durch Ausfall des Ad-Servers - bei Ausfall des Ad-Servers über einen längeren Zeitraum - mehr als 24 Stunden - entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalles. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, d. bei mangelhafter Wiedergabequalität hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Stornierung des Auftrages. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer eine angemessene Frist von 14 Tagen zur Wiederherstellung der Qualität seines Werbemittel bzw. der Ersatzwerbung ein.
8.3 Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, aus z.B. aus programmlichen und/oder technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, höhere Gewalt, Streiks und Störungen aus dem Verantwortungsbereich Dritter (Provider, Netzbetreiber etc.) so wird die Durchführung des Auftrages entsprechend den Möglichkeiten nachgeholt. Bei Nachholung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Insoweit es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

9.Haftung
9.1 Schadensansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die wesentliche Verletzung von Vertragspflichten oder grober Fahrlässigkeit, in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10. Preisliste
10.1 Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Preise und Tarife bleibt vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
10.2 Nachlässe bestimmen sich nach der ausgewiesenen Preisliste und Rabattstaffel. Werbeagenturen und andere Werbemittler sind verpflichtet, sich bei ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Auftragnehmers zu halten.

11. Zahlungsverzug
11.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
11.2 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprüngliches Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

12. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich per Brief oder Mail erfolgen. Unterschrift und Stempel des Auftraggebers müssen deutlich erkennbar und vergleichbar sein. Sofern der Vertrag seitens des Auftraggebers nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch wiederum auf die vereinbarte Laufzeit.

13. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

14. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsort ist Fürstenwalde/Spree.

15. Google Analytics
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