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Brandschutznachweis

Über Joachim Müller, Dipl.-Ing.(FH) Architekt

Ein wesentlicher Punkt der Bayerischen Bauordnung liegt nach wie vor in der Verpflichtung, bei jedem Bauvorhaben auch die erforderlichen Nachweise über Standsicherheit einschließlich der Standsicherheit tragender Bauteile, Schall-, Wärme- und vorbeugendem Brandschutz (Brandschutznachweis) zu erstellen (Art. 62 BayBO). Ausgenommen hiervon sind lediglich verfahrensfreie Vorhaben nach Art.57 BayBO. Die Bauvorlageberechtigung schließt bei Vorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3, der Gebäudeklasse 5, sowie ...

Kontaktmöglichkeiten:
Web:
www.brandschutznachweis.info/
EMail:
Kontaktformular
Telefon:
09832/708230
Handy:
0717/6826347
Schreiben Sie uns
Postadresse:

Joachim Müller, Dipl.-Ing.(FH) ArchitektAm Oelgraben 6
91717 Wassertrüdingen
Deutschland • Bayern • Ansbach

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